Unzweifelhaft ist, dass die Anti-D-Prophylaxe die Häufigkeit vorgeburtlicher kindlicher Todesfälle und solche unter und nach der Geburt drastisch verringert hat. Dennoch kommt es immer wieder dazu, dass die Anti-D-Spritze vergessen wird oder sie fälschlich auch an Rh-positive Frauen verabreicht wird.
Man schätzt, dass es in Deutschland immer noch völlig unnötig über 300 Fälle des Morbus haemolyticus neonatorum gibt (Morbus=Krankheit, haemolyticus von Hämolyse=Auflösung der roten Blutkörperchen, neonatorum von neo= neu und natus=Geburt. Der Begriff bezeichnet also die bei einer Rhesus-Unverträglichkeit auftrende Erkrankheit Neugeborener durch Auflöung der Blutkörperchen)
Achten Sie deshalb als Rhesus-negative Schwangere selbst darauf, dass
a) die Blutgruppe Ihres neugeborenen Kindes bestimmt wurde, und
b) wenn diese ein RH-positives Kind ausweist, Sie innerhalb von 48 Stunden nach einer Entbindung, Fehlgeburt oder nach Blutungen eine Anti-D-Spritze erhalten. Dann sind die Gefahren für eine Rh-Erythroblastose in einer neuen Schwangerschaft gebannt. Allerdings benötigen Sie in der nachfolgenden Schwangerschaft erneut Anti-D-Prophylaxe.