Eine Rötelninfektion führt, besonders in den ersten Wochen der Schwangerschaft, bei Patienten ohne nachgewiesene Röteln-Antikörper zu einer sog. Röteln-Embryopathie. Das ist eine schwerwiegende Erkrankung des ungeborenen Kindes.
Je nach dem Zeitpunkt der Infektion kann es zur Blindheit ( Kataraktbildung der Augen, auch Grauer Star genannt, zu Herzfehlern oder zur Innenohrschwerhörigkeit kommen. Erst später ist dann häufig auch eine mentale Retardierung (geistigen Behinderung) nachzuweisen.
Bei einer sicher nachgewiesenen Rötelninfektion wird deshalb heute zu einem Schwangerschaftsabbruch geraten, da das Schädigungsrisiko zwischen 10 und 50 % liegt.