• Bei den letzten Masernausbrüchen hat sich gezeigt, dass besonders junge Säuglinge sowie Erwachsene an Masern erkranken, weil sie keinen Immunschutz besitzen. Junge Säuglinge, deren Mütter früher gegen Masern geimpft wurden, vermitteln ihrem Baby nur eine Leihimmunität bis zum 4.-5. Lebensmonat.
• Junge Erwachsene haben weniger Chance, sich anzustecken, weil Masern durch die Impfungen zurückgedrängt wurden und damit viele Personen erst im höheren Lebensalter bei Ansteckung erkranken. Masern bei jungen Säuglingen und bei Erwachsenen verlaufen schwerer und sind öfter mit Komplikationen (Hirnentzündung, Lungenentzündung) verbunden.
• Daher rät die STIKO, Säuglinge bei Kontakt mit an Masern erkrankten Personen bei besonderen Umständen schon mit 6-8 Monaten gegen Masern zu impfen, es müssen danach allerdings im 2. Lebensjahr zwei weitere Impfungen MMRV (Masern/Mumps/Röteln/Varicellen) durchgeführt werden.
• Säuglinge sollten schon mit 9 Monaten gegen mit MMRV geimpft werden, wenn sie in eine Kinderkrippe kommen oder wenn sie Kontakt mit an Masern Erkrankten hatten. Die 2. Impfung sollte dann zu Beginn des 2.Lebensjahres erfolgen.
• Alle nach 1970 geborene Erwachsene, die bisher noch keine oder nur eine einzige Impfung erhalten haben bzw. noch keine Masern durchgemacht haben, sollten eine einmalige Impfung (MMR) erhalten. Dies gilt auch für Personen, bei denen der Impfstatus unklar ist. Im Zweifel also immer impfen! Frauen im gebärfähigen Alter sollten allerdings 2x MMR geimpft werden, wenn noch Schutz gegen Röteln vorliegt.
• Bei den unter 18-Jährigen bleibt es bei zweimaliger MMRV-Impfung.