1. Wählen Sie ein nicht zu fernes Reiseziel. Schwangere sollten Reiseziele innerhalb Europas wählen.
2. Wenn Sie mit dem Auto unterwegs sein wollen, planen Sie alle 2 Stunden eine halbstündige Pause ein, setzen Sie sich nicht gleich in ein Restaurant, sondern machen erst einmal einen Spaziergang.
3. Ziehen Sie vor der Reise Stützstrümpfe an (immer erst, nachdem Sie die Beine 5 Minuten hoch gelagert haben). Sie entlasten damit die Venen, die durch Schwangerschaft und nun zusätzlich durch langes Sitzen stark belastet werden (Thrombosegefahr).
4. Lassen Sie sich vor der Reise noch einen Untersuchungstermin bei Ihrem Arzt oder der Hebamme geben. Vergessen Sie den Mutterpass nicht.
5. Schließen Sie eine Reiserücktrittsversicherung mit Rücktransport ab. (Eine Schwangerschaft wird im allgemeinen nicht als Grund für einen Reiserücktritt akzeptiert; es sei denn, Ihnen wird wegen einer Erkrankung eine Reiseunfähigkeit vom Arzt attestiert). Die allein reicht aber nicht:
Schließen Sie auch eine Reiseabbruchversicherung ab. Nur die zahlt den Abbruch der Reise für Sie und Ihren Partner für den Fall, dass Sie die Reise abbrechen müssen. Es gibt Anbieter mit Kombinationsverträgen.
6. Eine Auslandskrankenversicherung ist nur sinnvoll, wenn Sie ein solche nicht schon z.B. über den ADAC oder über Ihre Kreditkarte haben. Denken Sie aber an einen Auslandskrankenschein und an Ihre Versicherungskarte.
Gesetzlich Versicherte erhalten zwar von Krankenversicherung mit den neuen Versichertenkarten automatisch die EHIC (European health insurance card – Europäische Krankenversicherungskarte), die aber längst nicht alle medizinischen Behandlungen abdeckt. In den USA und Asien zahlt die Krankenkasse nichts.
Deshalb ist es wichtig, eine Auslandskrankenversicherung* bzw. eine private Reisekrankenversicherung abzuschließen, da auch viele Privat-Krankenkassen im Ausland nicht mehr die volle Leistung erbringen; zudem übernehmen sie den teilweise sehr teuren Krankenrücktransport nach Hause nicht. *(die Stiftung Warentest hat 41 derartige Versicherungen verglichen, Finanztest 5/2010).
Diese Versicherungen zahlen den Rücktransport, wenn er medizinisch sinnvoll ist. Das aber entscheidet der Arzt der Versicherung in Abstimmung mit dem behandelnden Arzt. (Hier sollten Sie besonders das Kleingedruckte lesen und vergleichen. Ist z.B. "ein Rücktransport medizinisch sinnvoll oder notwendig?" „Notwendig“ schränkt das Recht auf einen Rücktransport erheblich ein).
Die Kostenübernahme ist aber auch nur bei unvorhergesehen medizinischen Behandlungen sichergestellt. Chronisch Kranke müssen sich vor Urlaubsbeginn vom Arzt attestieren lassen, dass eine Reise für sie unbedenklich ist.
7. Informieren Sie sich ggf. über das Auswärtige Amt , ob von Reisen in bestimmte Regionen abgeraten wird. Gegenwärtig sind der Nahe Osten wegen der politischen Unruhen und Mexiko wegen der hohen Kriminalitätslage nicht empfehlenswert. (www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/laenderinformationsdienst.jsp).
8. Besonders, wenn Sie in tropische Regionen fahren, informieren Sie sich z.B. beim Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin in Hamburg (www.tropenkrankenhaus.de)(Tel.Nr.: 0900 1234-999 ? gebührenpflichtig) nach speziellen Infektionen in Ihrem Reiseland und der Möglichkeit einer vorherigen Impfung.
9. Sie sollten sich nicht längere Zeit in Höhen über 2000m aufhalten.
10. Wenn Sie sich über die hygienischen Umstände in Ihrem Reiseland nicht sicher sind, vermeiden Sie Leitungswasser, Eis, schwach gekochtes Gemüse oder ungeschältes Obst.
11. Fast alle weltweiten Notrufnummern finden Sie unter mothers-talk: "Nützliches".
12. Ebenfalls unter "Nützliches" finden Sie:
a) Urlaubscheckliste
b) Weitere Reisetips
c) Vorschläge für eine Reiseapotheke
(Planen Sie in Ihrer Reiseapotheke ausreichend Magnesium ein, es hilft bei vorzeitigen Wehen und bei Wadenkrämpfen).
Lassen Sie sich bei der Ankunft in Ihrer Unterkunft am Urlaubsort die Adressen von Frauenärzten, Hebammen und Geburtskliniken geben.
13. Lassen Sie sich bei der Ankunft in Ihrer Unterkunft am Urlaubsort die Adressen von Frauenärzten, Hebammen und Geburtskliniken geben.
14. Besonders bei Reisen mit dem Auto ins Ausland ist es ratsam, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen.