Hier stellt sich eigentlich nur die Frage nach der Gefahr durch die Rötelnimpfung. Sie wird häufig als Grund für einen Schwangerschaftsabbruch genannt. Zunächst sollte aber festgestellt werden, in welcher Schwangerschaftswoche Sie waren, als Sie die Impfung erhalten haben; denn in den ersten 2 Schwangerschaftswochen sind Sie noch gar nicht schwanger gewesen und in den nächsten 2-3 Wochen gilt wahrscheinlich die Alles-oder-Nichts-Regel. Das bedeutet, dass es für den Fall einer Infektion eher zu einem Abort als zu einer Fehlbildung kommt. Im Einzelfall muss aber eine genauen Beratung durch Ihren Frauenarzt bzw. durch einen Humangenetiker durchgeführt werden.